Der neue Versorgungsausgleich
von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht
Seit dem 1. September 2009 ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft getreten. Das neue Gesetz ist auf Verfahren anwendbar, die nach diesem Zeitpunkt bei Gericht anhängig gemacht worden sind und ab dem 1. September 2010 grundsätzlich auf alle Verfahren, bei denen noch keine Entscheidung ergangen ist, also auch auf vor dem Inkrafttreten der Reform eingeleitete Verfahren.
Ziel des Gesetzes ist, den Versorgungsausgleich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Nach dem Grundsatz der internen Teilung soll nunmehr jeder einzelne Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt werden. Dieser Grundsatz soll eine gerechtere Aufteilung der Versorgungsanwartschaften der Eheleute sicherstellen. Gerechter deshalb, weil die nach bisherigem Recht fehleranfä
Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Berechnung des Pflichtteils bei Lebensversicherungen
Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht
Dieser Artikel ist als Pressemitteilung veröffentlicht:
http://www.openpr.de/news/433243/Die-Hoehe-des-Pflichtteils-bei-Lebensversicherungen.html
1. Ausgangsproblematik:
Die Einräumung von Bezugsrechten aus Lebensversicherungen ist ein gängiges Mittel, um am Nachlass vorbei einen Dritten
zu begünstigen. Räumt der Erblasser einem Dritten das Bezugsrecht bei einer Lebensversicherung ein, fällt die Lebensversicherungssumme nicht in den Nachlass. In der Einräumung des Bezugsrecht wird eine Schenkung gesehen. Pflichtteilsberechtigte können in Bezug auf Schenkungen des Erblassers einen Pflichtteilsergänzungsanspruch verlangen. Umstritten war bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, aus welchem Wert der Anspruch berechnet wird.
Nach der bisher herrschenden Meinung in der Rechtsprechung so
Versorgungsausgleichskasse nimmt Betrieb auf
Von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Ab April 2010 hat die neue Versorgungsausgleichskasse ihren Betrieb aufgenommen. Sie ist eine Pensionskasse, die unter Federführung der Allianz Leben in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit gegründet worden ist.
Die Gründer sind 38 Lebensversicherer, die mehr als 80 % der Kapitalanlagen der Versicherungsbranche abdecken. In die Versorgungsausgleichskasse können zukünftig nach einer Scheidung die Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners fließen.
Hintergrund
Nach der Reform des Versorgungsausgleichs werden Betriebsrentenansprüche nunmehr unmittelbar in den jeweiligen Betriebsrentensystemen geteilt. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber des ausgleichspflichtigen Ehepartners den ausgleichsberechtigten Ehegatten in sein Versorgungssystem aufnehmen (interne Teilung). Jedoch kann unter bestimmten Voraus
Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen
(BGH-Urteil vom 3. Februar 2010)
von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Dieser Artikel ist als Pressemitteilung veröffentlicht
http://www.openpr.de/news/439947.html
Ausgangslage
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Zuwendungen, die Schwiegereltern an das Schwiegerkind mit Rücksicht auf dessen Ehe mit ihrem Kind und zur Unterstützung des ehelichen Zusammenlebens machten, nicht als Schenkung im Rechtssinne angesehen worden. In Konsequenz dieser Rechtsprechung ist den Schwiegereltern, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand des Zugewinngemeinschaft gelebt hatten, eine Rückforderung regelmäßig versagt und diese Zuwendung ausschließlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs zwischen den Eheleuten berücksichtigt worden.
Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 3. Februar 2010
In seinem Urteil vom 3. Februar 2010 hat der Bundesgerichtshof s
Die Erbrechtsreform
von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht
Dieser Artikel ist als Pressemitteilung veröffentlicht:
http://www.openpr.de/news/428746.html
Am 1. Januar 2010 ist das neue Erbrecht in Kraft getreten. Der Deutsche Bundestag hat die Reform im Juli 2009 verabschiedet, nachdem das Bundeskabinett am 30. Januar 2008 eine Reform des Erbrechts beschlossen hatte. Diese Reform hat verschiedene Veränderungen mit sich gebracht.
Erweiterung der Testierfreiheit des Erblassers
Mit der Reform sollen die Deutschen mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihres Testaments bekommen. Bisher konnte grundsätzlich bei einer Schenkung zu Lebzeiten, z.B. von einem Elternteil an das Kind, nur bei der Zuwendung selbst bestimmt werden, dass bei einer Erbauseinandersetzung insofern eine Ausgleichung unter den Geschwistern zu erfolgen hat oder diese auf den Pflichtteil angerechnet werden soll. Eine solche Ausgleichung oder Anrechnung ist j