Ehe- und Familienrecht
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Ehe- und Familienrecht

  • Eheverträge
  • finanzielle Regelungen während der Trennungszeit
  • Scheidungsverfahren auch mit internationalem Bezug
  • Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens
  • Rückforderung von elterlichen Schenkungen
  • Zugewinnausgleich
  • Gütertrennung
  • Gütergemeinschaft
  • Unterhalt für Kinder, Ehe- oder Lebenspartner
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht

    Reicht eine schriftliche Generalvollmacht zur Vertretung in einem Erbscheinsverfahren aus?

    Das OLG Bremen bejahte dies in seiner Entscheidung vom ‌14‌.‌09‌.‌2021‌, 5 W ‌27‌/‌21 und entschied‌:

    Im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins kann sich der Antragsteller vertreten lassen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht ausreichend. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann bei einem nicht geschäftsfähigen Antragsteller durch einen Vorsorgebevollmächtigten erfolgen.

    Sachverhalt:

    Der in einer Pflegeeinrichtung verstorbene Erblasser hat seine Ehefrau und seine Tochter hinterlassen. Die Ehefrau - die Beteiligte zu 2.) - leidet ausweislich eines Attestes vom ‌30‌.‌04‌.‌2020‌ an einer Parkinson-Demenz (ICD G21.1) und ist nach einer ärztlichen Stellungnahme vom ‌24‌.‌08‌.‌2021‌ deswegen nicht mehr geschäftsfähig. Die Ehefrau hatte am ‌22‌.‌03‌.‌2013‌ eine schriftliche Vorsorgevollmacht errichtet, in der sie den Erblasser, e

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    Entscheidung der Woche

     30.10.2020

    Thema: Beglaubigungen der Vollmachtsurkunde durch die Betreuungsbehörde 

    Die von einer Betreuungsbehörde vorgenommene Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht genügt nicht den Anforderungen des § 29 GBO zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

    Sachverhalt:

    Das Oberlandesgericht Köln hatte folgenden Fall zu entscheiden:

    Herr K errichtete eine Vorsorgevollmacht, in der er einen Bevollmächtigten zur alleinigen Vertretungsbefugnis einsetzte. Zu den Befugnissen des Bevollmächtigten gehört neben der Vertretung im Bereich der Gesundheitsfürsorge und im Bereich von Verträgen, Anträgen und Rechtsstreitigkeiten auch die Vertretung des Vollmachtgebers im Bereich der Vermögenssorge, d.h. in allen Vermögensangelegenheiten einschließlich der Verwaltung des Vermögens, des Erwerbs und der Veräußerung von Vermögen. Weiterhin ist in der Vorsorgevollmacht geregelt worden, dass diese durch den Tod des Vollmachtgebers nich

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    Die Vorsorgevollmacht steht auf dem Prüfstand des Bundesgerichtshofs

    Derzeit bestehen Rechtsunsicherheiten, ob Betreuungsbehörden auch post- bzw. transmortale Vollmachten oder Generalvollmachten öffentlich beglaubigen dürfen. Die Oberlandesgerichte beurteilen die Frage, ob mit einer von der Betreuungsbehörde vorgenommenen Beglaubigung eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen kann, unterschiedlich. Die Oberlandesgerichte Dresden (Beschluss v. 4.8.2010), Naumburg (Beschluss vom 8.11.2013) und Karlsruhe (Beschluss v. 14.9.2015) bejahen dies und – wie oben ersichtlich – verneint das Oberlandesgericht Köln (Beschluss des OLG Köln vom 30.10.2020) dies bei einer Vollmacht über den Tod hinaus.

    Es ist Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt worden.

    Die Betreuungsbehörde darf in ihrer Zuständigkeit nur „Vorsorgevollmachten“ beglaubigen.

    Was unter einer Vorsorgevollmacht zu verstehen ist, ist jedoch nicht eindeutig gesetzlich definiert.

    Darf eine s

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    Tipps für die Ausstellung einer Bankvollmacht

    Auszug aus dem Artikel der Stuttgarter Zeitung: Wenn die Bevollmächtigte das Konto leert - Rechtsstreit - Von Barbara Schäder
    Link zum gesamten Artikel: https://stzplus-web.s4p-iapps.com/stz-deutschlandausgabe/2020-10-08/wirtschaft/913e3a6ab8cd6ad4c11d54beb40f6899.html

    Vorsorgeinstrument:  Eine Kontovollmacht ist grundsätzlich ein sinnvolles Vorsorgeinstrument. Denn jeder kann durch Krankheit oder Unfall in die Lage geraten, seine Bankgeschäfte nicht mehr selbst erledigen zu können. Häufig wird für diesen Fall in einer allgemeinen Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson benannt, die sich um die Kontoführung kümmern soll. Laut Stiftung Warentest akzeptieren viele Banken eine solche Vorsorgevollmacht allerdings nur, wenn sie notariell beglaubigt ist. Die Alternative ist die Unterzeichnung eines von der Bank bereitgestellten Musterformulars.

    Sicherheitsvorkehrungen:  Ratschläge zur Vermeidung von Missbrauch finden sic

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    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei einer Anwachsung eines Gesellschaftsanteils

    BGH, 03.06.2020, IV ZR 16/19

    Die bei einer zweigliedrigen, vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs kann eine Schenkung im Sinne von § 2325 Abs. 1 BGB sein. Pflichtteilsergänzungsansprüche gemäß § 2325 BGB setzen voraus, dass der Erblasser eine Schenkung im Sinne von § 516 BGB gemacht hat, d.h. eine Zuwendung, die den Empfänger aus dem Vermögen des Gebers bereichert und bei der beide Teile darüber einig sind, dass sie unentgeltlich erfolgt. Der überlebende Gesellschafter kann durch die abfindungsfreie Anwachsung der Gesellschaftsanteile aus dem Vermögen des Erblassers bereichert sein.

    Sachverhalt:

    Der Erblasser und seine 2. Ehefrau hatten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründet.

    In dieser Gese

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