Ehe- und Familienrecht
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Ehe- und Familienrecht

  • Eheverträge
  • finanzielle Regelungen während der Trennungszeit
  • Scheidungsverfahren auch mit internationalem Bezug
  • Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens
  • Rückforderung von elterlichen Schenkungen
  • Zugewinnausgleich
  • Gütertrennung
  • Gütergemeinschaft
  • Unterhalt für Kinder, Ehe- oder Lebenspartner
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht

Testament: Was bedeutet „Sollte mir und meinem Bruder auf den Reisen etwas passieren“?


Viele Menschen verfassen ihr Testament in eigenen Worten und glauben, damit alles klar geregelt zu haben. Doch nicht selten gibt es nach dem Tod Streit um den wirklichen Willen des Erblassers. Ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hat gezeigt, wie wichtig eindeutige Formulierungen sind.

Der Fall im Überblick

Eine Frau setzte in ihrem handschriftlichen Testament fest:
„Mein letzter Wille: Sollte mir und meinem Bruder auf den Reisen etwas passieren, ist Frau X meine Alleinerbin.“

Nach dem Tod der Erblasserin und später auch ihres Bruders stellte sich die Frage: Wer wird Erbe? Die im Testament genannte Frau X oder – weil der Bruder zwischenzeitlich nicht zusammen mit der Erblasserin verstorben war – doch die gesetzlichen Erben des Bruders?

Was hat das Gericht entschieden?

Das OLG München entschied, dass mit dieser Formulierung keine sofortige Erbeinsetzung für Frau X vorliegt. Das Gericht sah es vielmehr so: Die Erblasserin wollte, dass Frau X nur dann erbt, wenn sie selbst und ihr Bruder gemeinsam auf einer Reise versterben. Diese „Bedingung“ war aber nicht eingetreten. Der Bruder hat „normal“ geerbt, sodass nach dessen Tod seine gesetzlichen Erben zum Zug kamen.

Was bedeutet das für Sie?

  • Klarheit im Testament ist entscheidend. Formulierungen wie „Sollte mir etwas passieren, dann …“ oder „Falls mir und meinem Bruder auf Reisen etwas passiert …“ sind missverständlich und können als Bedingung verstanden werden.
  • Eine Bedingung im Testament bedeutet: Die Erbeinsetzung gilt nur, wenn genau das Eintritt, was in der Bedingung steht.
  • Ist die Bedingung nicht erfüllt, greift die gesetzliche Erbfolge – oft ganz anders, als vom Erblasser gewünscht.

Unsere Empfehlung

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille auch wirklich umgesetzt wird, sollte Ihr Testament eindeutig und unmissverständlich formuliert sein. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten. Nur so vermeiden Sie, dass im Ernstfall langwierige Streitigkeiten entstehen oder Ihr Vermögen an Personen fällt, die Sie eigentlich ausschließen wollten.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Gestaltung eines rechtssicheren Testaments und klären gemeinsam mit Ihnen Formulierungen und deren rechtliche Bedeutung.

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