Die neue europäische ERBRECHTSVERORDNUNG ab 17.08.2015
Bislang wird ein Deutscher grundsätzlich nach deutschem Recht beerbt, auch wenn er seit 50 Jahren in Spanien lebte und dort verstorben ist. Ab dem 17.8.2015 gilt dies nicht mehr!
Ohne dass er etwas regelt und unabhängig davon, ob er von dieser Änderung weiß oder nicht, vererbt er dann nach dem Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltsorts.
Erbrecht: häufige Fragen in der Praxis
von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht
Zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin (zentUma e.V.)
In der erbrechtlichen Beratungspraxis hat sich gezeigt, dass bestimmte Fragen immer wieder gestellt werden.
Die Liste ist nicht vollständig und ersetzt keineswegs ein Gespräch mit dem im Erbrecht geschulten Berater.
1. Ist ein mit dem Computer geschriebenes und eigenhändig unterschriebenes Testament wirksam?
Nein.
Ein mit dem Computer geschriebenes Testament ist zwar besser lesbar, aber nicht wirksam.
Ein privatschriftliches Testament muss nach den gesetzlichen Bestimmungen vollständig handschriftlich abgefasst sein. Es muss also vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich geschrieben werden.
2. Kann man Kinder durch Testament vollständig vom Nachlassvermögen fernhalten?
Nein.
Kinder können enterbt werden. Ihnen steht dann jedoch grundsätzlich ein Pflichttei
Änderung für Erbfälle mit Auslandsbezug
Frau Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik - Fachanwältin für Familien- und Erbrecht - in der Serie MEISTERLAND SCHÖNBUCH im Magazin PLUSPUNKTE
Das Europäische Parlament hat eine Erbrechtsverordnung erlassen, die ab dem 17.08.201 für alle Todesfälle mit Auslandsbezug gilt. Bislang wurde bei uns nach dem Recht des Heimatstaates des Verstorbenen vererbt. Ab Gültigkeit der neuen Verordnung gilt dann das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Nach welchem Recht also in Zukunft vererbt wird, ist abhängig davon, wo der Erblasser im Todesfall tatsächlich seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Bis der Vertrag uns scheidet
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat einen, ebenso der Sänger Justin Timberlake: einen Ehevertrag. Immermehr Paare machen es den Promis nach.
Frau Dr. Manuela Jorzik - Fachanwältin für Familien- und Erbrecht - im Interview mit der Sonntag Aktuell zum Thema Ehevertrag.
2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle:
von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht
Zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin (zentUma e.V.)
Für das Jahr 2012 ist keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben worden.
Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze unverändert fort.
In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Mit dem Inkrafttreten des Unterhaltsabänderungsgesetzes zum 1. Januar 2008 hat die Düsseldorfer Tabelle eine grundlegend neue Struktur erhalten. Zudem wurden vor 2008 die Unterhaltsbeträge nur jedes zweite Jahr an die veränderten Lebensbedingungen