Erbrecht
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Erbrecht

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten, zum Schutz der Angehörigen und zur Vermeidung von Erbschaftssteuer
  • Vorsorgeplanung für Alter, Krankheit, Unfall (General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen)
  • Prüfung, Beratung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge (Gestaltung von Übergabeverträgen oder Estateplanning)
  • Beratung und Gestaltung von Pflichtteilstrategien
  • Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen
  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern bei Erbstreitigkeiten
  • Unterstützung bei der Nachlassabwicklung
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren bei Erbstreitigkeiten (Erbscheinverfahren, Teilungsversteigerung, Teilungs-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsklagen)
  • Beratung und Vertretung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)
  • Testamentsvollstreckung, Beratung von Testamentsvollstreckern
  • Unterstützung des Erben gegen den Testamentsvollstrecker

Änderung für Erbfälle mit Auslandsbezug

Frau Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik - Fachanwältin für Familien- und Erbrecht - in der Serie MEISTERLAND SCHÖNBUCH im Magazin PLUSPUNKTE

Das Europäische Parlament hat eine Erbrechtsverordnung erlassen, die ab dem 17.08.201 für alle Todesfälle mit Auslandsbezug gilt. Bislang wurde bei uns nach dem Recht des Heimatstaates des Verstorbenen vererbt. Ab Gültigkeit der neuen Verordnung gilt dann das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Nach welchem Recht also in Zukunft vererbt wird, ist abhängig davon, wo der Erblasser im Todesfall tatsächlich seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

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