Unternehmensnachfolge
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Unternehmensnachfolgeberatung:

  • Verhinderung der Zerschlagung des Unternehmens (des Lebenswerks)
  • auch Entwicklung von Konzepten zur Unternehmensweitergabe
  • Berücksichtigung der familiären Verhältnisse
  • finanzielle Absicherung des Übergebers bei lebzeitigen Übertragungen
  • Vorsehen von Ausgleichsregelungen der übrigen nahen Angehörigen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Streit unter den Erben
  • Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
  • Steuerplanung
  • Abstimmung mit den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Gesellschaftsverträgen
  • Beratung und Gestaltung von Unternehmervorsorgevollmachten

Handschriftliches Testament vs. notarielles Testament – was gilt?

Viele Menschen errichten zuerst ein notarielles Testament und schreiben später noch ein handschriftliches Testament oder einen Nachtrag. Im Erbfall stellt sich dann oft die Frage:

Hebt das spätere handschriftliche Testament das frühere notarielle vollständig auf?

Die Antwort lautet: Nein – nicht automatisch.

Wann das alte Testament weiter gilt

Ein späteres handschriftliches Testament ändert ein früheres nur dann vollständig, wenn eindeutig erkennbar ist, dass der Erblasser alles neu regeln wollte.
Fehlt ein klarer Widerruf und werden nur einzelne Vermögenswerte (z. B. Grundstücke) neu verteilt, bleibt das notarielle Testament im Übrigen bestehen.

Typischer Irrtum

Begriffe wie „Erbe“ werden im Alltag oft ungenau verwendet. Juristisch gilt:

  • Erbe ist, wer den gesamten Nachlass übernimmt.
  • Wer nur bestimmte Gegenstände erhält, ist meist Vermächtnisnehmer.

Gerichte prüfen daher

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