Unternehmensnachfolge
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Unternehmensnachfolgeberatung:

  • Verhinderung der Zerschlagung des Unternehmens (des Lebenswerks)
  • auch Entwicklung von Konzepten zur Unternehmensweitergabe
  • Berücksichtigung der familiären Verhältnisse
  • finanzielle Absicherung des Übergebers bei lebzeitigen Übertragungen
  • Vorsehen von Ausgleichsregelungen der übrigen nahen Angehörigen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Streit unter den Erben
  • Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
  • Steuerplanung
  • Abstimmung mit den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Gesellschaftsverträgen
  • Beratung und Gestaltung von Unternehmervorsorgevollmachten

Was Erben im Todesfall wissen sollten!

1.    Testamente sind abzuliefern!
Finden Sie in den Unterlagen des Verstorbenen ein Testament oder ein Schriftstück, das ein Testament sein könnte? Oder haben Sie ein Testament zur Verwahrung erhalten? Dann sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abzuliefern. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht des Ortes, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Ist ein Testament bei Gericht oder einem Notar hinterlegt oder beim Zentralen Testamentsregister registriert, dann haben Sie nichts zu veranlassen. Das Nachlassgericht wird von Amtswegen informiert.

2.    Wie erfahre ich, dass ich Erbe geworden bin?
Das Nachlassgericht eröffnet das amtlich verwahrte oder abgelieferte Testament oder den Erbvertrag und es informiert die Beteiligten, insbesondere die Erben und Pflichtteilsberechtigten von dem sie betreffenden Inhalt.

3.    Wann fällt die Erbschaft an?
Die Erbschaft fällt an Sie als Erbe

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