Erbrecht
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Erbrecht

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten, zum Schutz der Angehörigen und zur Vermeidung von Erbschaftssteuer
  • Vorsorgeplanung für Alter, Krankheit, Unfall (General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen)
  • Prüfung, Beratung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge (Gestaltung von Übergabeverträgen oder Estateplanning)
  • Beratung und Gestaltung von Pflichtteilstrategien
  • Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen
  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern bei Erbstreitigkeiten
  • Unterstützung bei der Nachlassabwicklung
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren bei Erbstreitigkeiten (Erbscheinverfahren, Teilungsversteigerung, Teilungs-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsklagen)
  • Beratung und Vertretung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)
  • Testamentsvollstreckung, Beratung von Testamentsvollstreckern
  • Unterstützung des Erben gegen den Testamentsvollstrecker

Corona und Unterhaltszahlungen

Die Berechnung des Unterhalts erfolgt auf der Grundlage des Durchschnittseinkommens der Vergangenheit, in der Regel der letzten zwölf Monate. Basis der Prognose für den zukünftigen Unterhalt ist: „Es läuft so weiter wie bisher.“

Corona ist eine Ausnahmesituation: Es läuft eben gerade nicht mehr so weiter wie bisher.

Wird nur noch Kurzarbeitergeld gezahlt (60 % bzw. 67 % der Nettoentgeltdifferenz), führt es zu einer deutlichen Herabsetzung der unterhaltsrelevanten Einkünfte.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine kurzfristige Absenkung der für die Bemessung des Unterhalts maßgeblichen Einkünfte durch den Einsatz von Rücklagen oder z. T. durch Aufnahme eines Kredites auszugleichen ist. Wenn aber nicht gewiss ist, wie lange sich diese wirtschaftliche Krise auswirkt und insofern eine zuverlässige Prognose als Grundlage für den künftigen Unterhalt schwierig ist, wird eher eine relevante Veränderung zu bejahen.

Kann ich als Unterhaltpf

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Corona und der Versorgungsausgleich

Der Corona-Virus hat zu deutlichen wirtschaftlichen Verlusten geführt. Der deutsche Aktienindex DAX hat zeitweise mehr als 30 % verloren.

Bei der Bewertung der Anwartschaften für den Versorgungsausgleich ist der letzte Tag des Monats, der der Zustellung des Scheidungsantrags durch das Familiengericht vorausgeht, relevant. Es wird also eine stichtagsgenaue Bewertung vorgenommen.

Bei der Bewertung der Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung wird es derzeit kaum unmittelbare Auswirkungen geben. Die Auswirkungen können darin bestehen, dass aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit geringere Rentenanwartschaften erwirtschaftet werden. Dies wird sich nachhaltig erst bei länger andauernden entsprechenden Auswirkungen von Corona in der Bewertung widerspiegeln.

Erheblicher und auch zeitlich unmittelbarer jedoch sind die Auswirkungen von Corona z. B. bei fondsbasierten Rentenanrechten. Die Versorgungsträger haben im

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