Erbrecht
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Erbrecht

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten, zum Schutz der Angehörigen und zur Vermeidung von Erbschaftssteuer
  • Vorsorgeplanung für Alter, Krankheit, Unfall (General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen)
  • Prüfung, Beratung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge (Gestaltung von Übergabeverträgen oder Estateplanning)
  • Beratung und Gestaltung von Pflichtteilstrategien
  • Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen
  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern bei Erbstreitigkeiten
  • Unterstützung bei der Nachlassabwicklung
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren bei Erbstreitigkeiten (Erbscheinverfahren, Teilungsversteigerung, Teilungs-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsklagen)
  • Beratung und Vertretung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)
  • Testamentsvollstreckung, Beratung von Testamentsvollstreckern
  • Unterstützung des Erben gegen den Testamentsvollstrecker

Ist die neue Erbschaftsteuer – immer noch oder schon wieder - verfassungswidrig?

von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht
Zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin (zentUma e.V.)

Ausgangslage:

Das neue Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Es gilt für sämtliche Schenkungen und Todesfälle nach diesem Zeitpunkt.
Diese neuen Regelungen sind notwendig geworden, nachdem das alte Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht in zentralen Bereichen durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 für verfassungswidrig erklärt worden ist.
So ist vor allem die niedrige Bewertung von Betriebsvermögen, Grundstücken und Firmenanteilen gegenüber der Bewertung von Kapitalvermögen nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren gewesen.

Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 2011:

Das neue Erbschaftsteuerrecht steht erneut auf dem Prüfstand.

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Bedeutung des neuen Schenkungs- und Erbschaftsteuerrechts für Unternehmer

von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht
Zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin (zentUma e.V.)

 

Das neue Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft und gilt für sämtliche
Schenkungen und Todesfälle nach diesem Zeitpunkt.

1. Vorteil: höhere Freibeträge

Die Freibeträge – also die Beträge, bei denen keine Steuer anfällt – sind erheblich gestiegen:
•     für Ehegatten von bisher 307.000 € auf     500.000 €
•     für Kinder von bisher 205.000 € auf     400.000 €
•     für Enkel von bisher 51.200 € auf     200.000 €

2. Nachteil: Bewertung nach dem tatsächlichen Wert des Unternehmens

Der Besteuerung wird nunmehr der Verkehrswert des Unternehmens zugrunde gelegt. Dieser wird oftmals nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren von den Finanzämtern ermittelt, was zu hohen Steuerwerten und somit geg

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