Unternehmensnachfolge
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Unternehmensnachfolgeberatung:

  • Verhinderung der Zerschlagung des Unternehmens (des Lebenswerks)
  • auch Entwicklung von Konzepten zur Unternehmensweitergabe
  • Berücksichtigung der familiären Verhältnisse
  • finanzielle Absicherung des Übergebers bei lebzeitigen Übertragungen
  • Vorsehen von Ausgleichsregelungen der übrigen nahen Angehörigen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Streit unter den Erben
  • Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
  • Steuerplanung
  • Abstimmung mit den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Gesellschaftsverträgen
  • Beratung und Gestaltung von Unternehmervorsorgevollmachten

Testament: Was bedeutet „Sollte mir und meinem Bruder auf den Reisen etwas passieren“?


Viele Menschen verfassen ihr Testament in eigenen Worten und glauben, damit alles klar geregelt zu haben. Doch nicht selten gibt es nach dem Tod Streit um den wirklichen Willen des Erblassers. Ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hat gezeigt, wie wichtig eindeutige Formulierungen sind.

Der Fall im Überblick

Eine Frau setzte in ihrem handschriftlichen Testament fest:
„Mein letzter Wille: Sollte mir und meinem Bruder auf den Reisen etwas passieren, ist Frau X meine Alleinerbin.“

Nach dem Tod der Erblasserin und später auch ihres Bruders stellte sich die Frage: Wer wird Erbe? Die im Testament genannte Frau X oder – weil der Bruder zwischenzeitlich nicht zusammen mit der Erblasserin verstorben war – doch die gesetzlichen Erben des Bruders?

Was hat das Gericht entschieden?

Das OLG München entschied, dass mit dieser Formulierung keine sofortige Erbei

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