Ehe- und Familienrecht
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Ehe- und Familienrecht

  • Eheverträge
  • finanzielle Regelungen während der Trennungszeit
  • Scheidungsverfahren auch mit internationalem Bezug
  • Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens
  • Rückforderung von elterlichen Schenkungen
  • Zugewinnausgleich
  • Gütertrennung
  • Gütergemeinschaft
  • Unterhalt für Kinder, Ehe- oder Lebenspartner
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht

Corona und der Versorgungsausgleich

Der Corona-Virus hat zu deutlichen wirtschaftlichen Verlusten geführt. Der deutsche Aktienindex DAX hat zeitweise mehr als 30 % verloren.

Bei der Bewertung der Anwartschaften für den Versorgungsausgleich ist der letzte Tag des Monats, der der Zustellung des Scheidungsantrags durch das Familiengericht vorausgeht, relevant. Es wird also eine stichtagsgenaue Bewertung vorgenommen.

Bei der Bewertung der Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung wird es derzeit kaum unmittelbare Auswirkungen geben. Die Auswirkungen können darin bestehen, dass aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit geringere Rentenanwartschaften erwirtschaftet werden. Dies wird sich nachhaltig erst bei länger andauernden entsprechenden Auswirkungen von Corona in der Bewertung widerspiegeln.

Erheblicher und auch zeitlich unmittelbarer jedoch sind die Auswirkungen von Corona z. B. bei fondsbasierten Rentenanrechten. Die Versorgungsträger haben im

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Der neue Versorgungsausgleich

von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht

Seit dem 1. September 2009 ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft getreten. Das neue Gesetz ist auf Verfahren anwendbar, die nach diesem Zeitpunkt bei Gericht anhängig gemacht worden sind und ab dem 1. September 2010 grundsätzlich auf alle Verfahren, bei denen noch keine Entscheidung ergangen ist, also auch auf vor dem Inkrafttreten der Reform eingeleitete Verfahren.
Ziel des Gesetzes ist, den Versorgungsausgleich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Nach dem Grundsatz der internen Teilung soll nunmehr jeder einzelne Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt werden. Dieser Grundsatz soll eine gerechtere Aufteilung der Versorgungsanwartschaften der Eheleute sicherstellen. Gerechter deshalb, weil die nach bisherigem Recht fehleranfä

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