Kettenschenkung an Schwiegertochter
Fällt Schenkungsteuer an bei einer Schenkung von Eltern ans eigene Kind, welches an seinen Ehegatten weiterschenkt?
(Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 30. November 2011; veröffentlicht am 15. Februar 2012)
von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin (zentUma e.V.)
Dieser Artikel ist als Pressemitteilung veröffentlicht:
www.openpr.de/news/620988.html
Ausgangslage:
Der Vater schenkt seinem Sohn eine Eigentumswohnung. Er behält sich ein Rückforderungsrecht für den Fall der Veräußerung der Eigentumswohnung durch den Sohn im Schenkungsvertrag mit diesem vor. Der Sohn schenkt den ½ Miteigentumsanteil an der Eigentumswohnung seiner Ehefrau. Er wiederum behält sich im Schenkungsvertrag mit seiner Ehefrau ein Rückforderungsrecht für den Fall der Scheidung der Ehe vor. Der Vater stimmt dieser Übertragung zu. Unmittelbar nach der Beurkundung der S
Ist die neue Erbschaftsteuer – immer noch oder schon wieder - verfassungswidrig?
von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht
Zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin (zentUma e.V.)
Ausgangslage:
Das neue Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Es gilt für sämtliche Schenkungen und Todesfälle nach diesem Zeitpunkt.
Diese neuen Regelungen sind notwendig geworden, nachdem das alte Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht in zentralen Bereichen durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 für verfassungswidrig erklärt worden ist.
So ist vor allem die niedrige Bewertung von Betriebsvermögen, Grundstücken und Firmenanteilen gegenüber der Bewertung von Kapitalvermögen nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren gewesen.
Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 2011:
Das neue Erbschaftsteuerrecht steht erneut auf dem Prüfstand.
Bewertung von freiberuflichen Praxen bei der Scheidung
Bundesgerichtshof, Urteile vom 2. und 9. Februar 2011
von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin (zentUma e.V.)
I. Ausgangslage
Ist ein Ehegatte als Freiberufler (also z.B. Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater) selbständig tätig, so stellt sich bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Frage, ob überhaupt ein Praxiswert und wenn ja –
in welcher Höhe und nach welcher Methode - bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs einzustellen ist. Ferner ist zu beurteilen, ob Steuern, die im Veräußerungsfalle anfallen würden, abgezogen werden dürfen, auch wenn nicht verkauft
werden soll.
In zwei Entscheidungen aus 2011 hat sich der Bundesgerichtshof mit den Fragestellungen, die von den Gerichten unterschiedlich beurteilt worden sind, ausführlich beschäftigt.
In der Entscheidung vom 2. Februar 2011 war e
Der neue Versorgungsausgleich
von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht
Seit dem 1. September 2009 ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft getreten. Das neue Gesetz ist auf Verfahren anwendbar, die nach diesem Zeitpunkt bei Gericht anhängig gemacht worden sind und ab dem 1. September 2010 grundsätzlich auf alle Verfahren, bei denen noch keine Entscheidung ergangen ist, also auch auf vor dem Inkrafttreten der Reform eingeleitete Verfahren.
Ziel des Gesetzes ist, den Versorgungsausgleich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Nach dem Grundsatz der internen Teilung soll nunmehr jeder einzelne Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt werden. Dieser Grundsatz soll eine gerechtere Aufteilung der Versorgungsanwartschaften der Eheleute sicherstellen. Gerechter deshalb, weil die nach bisherigem Recht fehleranfä
Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Berechnung des Pflichtteils bei Lebensversicherungen
Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht
Dieser Artikel ist als Pressemitteilung veröffentlicht:
http://www.openpr.de/news/433243/Die-Hoehe-des-Pflichtteils-bei-Lebensversicherungen.html
1. Ausgangsproblematik:
Die Einräumung von Bezugsrechten aus Lebensversicherungen ist ein gängiges Mittel, um am Nachlass vorbei einen Dritten
zu begünstigen. Räumt der Erblasser einem Dritten das Bezugsrecht bei einer Lebensversicherung ein, fällt die Lebensversicherungssumme nicht in den Nachlass. In der Einräumung des Bezugsrecht wird eine Schenkung gesehen. Pflichtteilsberechtigte können in Bezug auf Schenkungen des Erblassers einen Pflichtteilsergänzungsanspruch verlangen. Umstritten war bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, aus welchem Wert der Anspruch berechnet wird.
Nach der bisher herrschenden Meinung in der Rechtsprechung so