Externe Teilung eines fondsbasierten betrieblichen Anrechts: Aktuelle Rechtsprechung des OLG Stuttgart
I. Einleitung
Die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Ehescheidung wirft bei fondsorientierten betrieblichen Altersvorsorgeanrechten regelmäßig komplexe rechtliche und praktische Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der korrekten Wertermittlung und des Teilungszeitpunkts. Das OLG Stuttgart hat mit Beschluss vom 11.11.2025 (Az.: 11 UF 162/25) grundlegende Klarstellungen zur externen Teilung und Wertaktualisierung solcher Anrechte getroffen.
II. Sachverhalt
- Verfahrensstand
- Die Parteien wurden rechtskräftig geschieden, der Versorgungsausgleich für die Ehezeit vom 01.04.2009 bis 31.10.2023 durchgeführt.
- Streitpunkt: Teilungsmodus eines fondsorientierten betrieblichen Anrechts des Antragstellers bei der XXX XXX Automotive Steering GmbH.
- Erstinstanzliche Entscheidung
- Das Familiengericht ordnete die interne Teilung mit Ausgleichs



