Erbrecht
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Erbrecht

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten, zum Schutz der Angehörigen und zur Vermeidung von Erbschaftssteuer
  • Vorsorgeplanung für Alter, Krankheit, Unfall (General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen)
  • Prüfung, Beratung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge (Gestaltung von Übergabeverträgen oder Estateplanning)
  • Beratung und Gestaltung von Pflichtteilstrategien
  • Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen
  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern bei Erbstreitigkeiten
  • Unterstützung bei der Nachlassabwicklung
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren bei Erbstreitigkeiten (Erbscheinverfahren, Teilungsversteigerung, Teilungs-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsklagen)
  • Beratung und Vertretung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)
  • Testamentsvollstreckung, Beratung von Testamentsvollstreckern
  • Unterstützung des Erben gegen den Testamentsvollstrecker

Entscheidung der Woche

04.03.2020 - Thema: Berechnung des Zugewinns, Anfangs- & Endvermögen

Bewertung einer gesamtschuldnerischen Darlehensverpflichtung beim Zugewinnausgleich

Der Bundesgerichtshof hat am 06.11.2019, XII ZB 311/18 folgenden Fall entschieden:

 

Wenn ein Ehegatte vor Eheschließung zur Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie durch den anderen Ehegatten neben diesem eine gesamtschuldnerische Darlehensverpflichtung eingeht, so ist bei Bewertung der Verbindlichkeit auch im Anfangsvermögen im Zweifel davon auszugehen, dass diese im Innenverhältnis allein vom Eigentümer des Grundstücks zu tragen ist. In dem Anfangs- und Endvermögen des Eigentümers sind in diesem Fall zum jeweiligen Stichtag einheitlich der Grundstückswert als Aktivposten und die volle noch offene Darlehensvaluta als Passivposten einzustellen.

Sachverhalt:

Die Beteiligten streiten um Zugewinnausgleich. Ihre am 26.080.2003 geschlossene Ehe ist auf den am 17.09.2011 zugestellte

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Bewertung von freiberuflichen Praxen bei der Scheidung

Bundesgerichtshof, Urteile vom 2. und 9. Februar 2011

von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin (zentUma e.V.)

I. Ausgangslage

Ist ein Ehegatte als Freiberufler (also z.B. Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater) selbständig tätig, so stellt sich bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft  die Frage, ob überhaupt ein Praxiswert und wenn ja –
in welcher Höhe und nach welcher Methode - bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs einzustellen ist. Ferner ist zu beurteilen, ob Steuern, die im Veräußerungsfalle anfallen würden, abgezogen werden dürfen, auch wenn nicht verkauft
werden soll.
In zwei Entscheidungen aus 2011 hat sich der Bundesgerichtshof mit den Fragestellungen, die von den Gerichten unterschiedlich beurteilt worden sind, ausführlich beschäftigt.
In der Entscheidung vom 2. Februar 2011 war e

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