Erbrecht
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Erbrecht

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten, zum Schutz der Angehörigen und zur Vermeidung von Erbschaftssteuer
  • Vorsorgeplanung für Alter, Krankheit, Unfall (General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen)
  • Prüfung, Beratung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge (Gestaltung von Übergabeverträgen oder Estateplanning)
  • Beratung und Gestaltung von Pflichtteilstrategien
  • Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen
  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern bei Erbstreitigkeiten
  • Unterstützung bei der Nachlassabwicklung
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren bei Erbstreitigkeiten (Erbscheinverfahren, Teilungsversteigerung, Teilungs-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsklagen)
  • Beratung und Vertretung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)
  • Testamentsvollstreckung, Beratung von Testamentsvollstreckern
  • Unterstützung des Erben gegen den Testamentsvollstrecker

    Testament: Was bedeutet „Sollte mir und meinem Bruder auf den Reisen etwas passieren“?


    Viele Menschen verfassen ihr Testament in eigenen Worten und glauben, damit alles klar geregelt zu haben. Doch nicht selten gibt es nach dem Tod Streit um den wirklichen Willen des Erblassers. Ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hat gezeigt, wie wichtig eindeutige Formulierungen sind.

    Der Fall im Überblick

    Eine Frau setzte in ihrem handschriftlichen Testament fest:
    „Mein letzter Wille: Sollte mir und meinem Bruder auf den Reisen etwas passieren, ist Frau X meine Alleinerbin.“

    Nach dem Tod der Erblasserin und später auch ihres Bruders stellte sich die Frage: Wer wird Erbe? Die im Testament genannte Frau X oder – weil der Bruder zwischenzeitlich nicht zusammen mit der Erblasserin verstorben war – doch die gesetzlichen Erben des Bruders?

    Was hat das Gericht entschieden?

    Das OLG München entschied, dass mit dieser Formulierung keine sofortige Erbei

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    Mietfreies Wohnen des Kindes in der Immobilie des Vaters verringert den Kindesunterhalt nicht!

    BGH, ‌18‌.‌05‌.‌2022‌, XII ZB ‌325‌/‌20‌

    Der Bundesgerichtshof hat am 18.05.2022 entschieden:

    Sachverhalt:

    Das Kind wohnt mit der Mutter in der Wohnung – die dem Vater gehört.

    Der Vater begehrte die Kürzung des Unterhalts des Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle, weil das Kind mietfrei in seinem Anteil der Wohnung lebt.

    Entscheidung:

    Das mietfreie Wohnen hat keinen Einfluss auf die Höhe des Kindesunterhalts.

    Die kostenfreie Zurverfügungstellung von Wohnraum ist vorrangig im unterhaltsrechtlichen Verhältnis zwischen den Eltern auszugleichen.

    Anlage von Altersvorsorgeunterhalt auch in privater Rentenversicherung zulässig

    Ein ge­schie­de­ner Ehe­gat­te kann sei­nen Al­ters­vor­sor­ge­un­ter­halt auch in eine pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zah­len.

    Dies hat der Bun­des­ge­richts­hof am 22.09.2021, XII ZB ‌544‌/‌20 entschieden.

    Der Unterhaltsberechtigte ist ins­be­son­de­re im Rah­men des Re­al­split­tings nicht ge­hal­ten, die Zu­wen­dung in einer steu­er­lich be­güns­tig­ten Ren­ten­ver­si­che­rung an­zu­le­gen. Steu­er­li­che Be­lan­ge des Un­ter­halts­pflich­ti­gen spiel­ten bei der Aus­wahl der Al­ters­vor­sor­ge in aller Regel keine Rolle.

    Die geschiedene Ehefrau zahlt in private Rentenversicherung ein

    Geschiedene Ehegatten stritten über den Ausgleich von Steuernachteilen nach Durchführung des sogenannten begrenzten steuerlichen Realsplittings. Die Ehe wurde 2011 geschieden. Laut Scheidungsfolgenvereinbarung hatte sich der Ex-Mann verpflichtet, seiner geschiedenen Ehefrau nach der

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    Reicht eine schriftliche Generalvollmacht zur Vertretung in einem Erbscheinsverfahren aus?

    Das OLG Bremen bejahte dies in seiner Entscheidung vom ‌14‌.‌09‌.‌2021‌, 5 W ‌27‌/‌21 und entschied‌:

    Im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins kann sich der Antragsteller vertreten lassen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht ausreichend. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann bei einem nicht geschäftsfähigen Antragsteller durch einen Vorsorgebevollmächtigten erfolgen.

    Sachverhalt:

    Der in einer Pflegeeinrichtung verstorbene Erblasser hat seine Ehefrau und seine Tochter hinterlassen. Die Ehefrau - die Beteiligte zu 2.) - leidet ausweislich eines Attestes vom ‌30‌.‌04‌.‌2020‌ an einer Parkinson-Demenz (ICD G21.1) und ist nach einer ärztlichen Stellungnahme vom ‌24‌.‌08‌.‌2021‌ deswegen nicht mehr geschäftsfähig. Die Ehefrau hatte am ‌22‌.‌03‌.‌2013‌ eine schriftliche Vorsorgevollmacht errichtet, in der sie den Erblasser, e

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    Entscheidung der Woche:

     

    Mutter obsiegt beim Bundesverfassungsgericht mit Beschwerde gegen ihre Entlassung als Betreuerin ihres Kindes.

    Der Wunsch des Betreuten auf Einsetzung eines Betreuers aus der Familie ist zu berücksichtigen!

     

    Entscheidung: BVerfG, 31.03.2021, 1 BvR 413/20

     

    Leitsatz:

    Dem Schutz der Familie ist auch bei der Bestellung einer Betreuerin Rechnung zu tragen. Art. 6 Abs. 1 GG gebietet eine bevorzugte Berücksichtigung der (nahen) Familienangehörigen jedenfalls dann, wenn eine tatsächlich von familiärer Verbundenheit geprägte engere Bindung besteht.

     

    Sachverhalt:

    Die 1992 geborene Tochter der Beschwerdeführerin (im Folgenden: die Betroffene) leidet an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. Für sie wurde 2014 eine Betreuung eingerichtet und ihre Mutter, die Beschwerdeführerin, als Betreuerin für den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge einschließlich hiermit verbundener Aufenthaltsbestimmung bestellt

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