Handschriftliches Testament vs. notarielles Testament – was gilt?
Viele Menschen errichten zuerst ein notarielles Testament und schreiben später noch ein handschriftliches Testament oder einen Nachtrag. Im Erbfall stellt sich dann oft die Frage:
Hebt das spätere handschriftliche Testament das frühere notarielle vollständig auf?
Die Antwort lautet: Nein – nicht automatisch.
Wann das alte Testament weiter gilt
Ein späteres handschriftliches Testament ändert ein früheres nur dann vollständig, wenn eindeutig erkennbar ist, dass der Erblasser alles neu regeln wollte.
Fehlt ein klarer Widerruf und werden nur einzelne Vermögenswerte (z. B. Grundstücke) neu verteilt, bleibt das notarielle Testament im Übrigen bestehen.
Typischer Irrtum
Begriffe wie „Erbe“ werden im Alltag oft ungenau verwendet. Juristisch gilt:
- Erbe ist, wer den gesamten Nachlass übernimmt.
- Wer nur bestimmte Gegenstände erhält, ist meist Vermächtnisnehmer.
Gerichte prüfen daher nicht nur den Wortlaut, sondern den Gesamtwillen des Erblassers.
Entscheidung des OLG Karlsruhe (2025)
Das Gericht stellte klar:
- Werden in späteren handschriftlichen Testamenten vor allem Grundstücke neu verteilt,
- bleiben aber wesentliche Vermögenswerte (z. B. Wertpapierdepots) und Regelungen zu Beerdigung/Grabpflege unverändert,
dann liegt keine vollständige Neuregelung der Erbfolge vor.
Die frühere Alleinerbeneinsetzung bleibt wirksam.
Praxistipp
Wer Streit vermeiden will, sollte:
- ausdrücklich festhalten, ob frühere Testamente widerrufen werden, oder
- klar formulieren, dass nur Einzelpunkte geändert werden.
Fazit:
Ein handschriftliches Testament ersetzt ein notarielles nur dann vollständig, wenn dies eindeutig gewollt und erkennbar ist. Andernfalls gilt das notarielle Testament weiter – ergänzt um einzelne Änderungen.



