Erbrecht
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Erbrecht

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten, zum Schutz der Angehörigen und zur Vermeidung von Erbschaftssteuer
  • Vorsorgeplanung für Alter, Krankheit, Unfall (General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen)
  • Prüfung, Beratung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge (Gestaltung von Übergabeverträgen oder Estateplanning)
  • Beratung und Gestaltung von Pflichtteilstrategien
  • Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen
  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern bei Erbstreitigkeiten
  • Unterstützung bei der Nachlassabwicklung
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren bei Erbstreitigkeiten (Erbscheinverfahren, Teilungsversteigerung, Teilungs-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsklagen)
  • Beratung und Vertretung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)
  • Testamentsvollstreckung, Beratung von Testamentsvollstreckern
  • Unterstützung des Erben gegen den Testamentsvollstrecker

Handschriftliches Testament vs. notarielles Testament – was gilt?

Viele Menschen errichten zuerst ein notarielles Testament und schreiben später noch ein handschriftliches Testament oder einen Nachtrag. Im Erbfall stellt sich dann oft die Frage:

Hebt das spätere handschriftliche Testament das frühere notarielle vollständig auf?

Die Antwort lautet: Nein – nicht automatisch.

Wann das alte Testament weiter gilt

Ein späteres handschriftliches Testament ändert ein früheres nur dann vollständig, wenn eindeutig erkennbar ist, dass der Erblasser alles neu regeln wollte.
Fehlt ein klarer Widerruf und werden nur einzelne Vermögenswerte (z. B. Grundstücke) neu verteilt, bleibt das notarielle Testament im Übrigen bestehen.

Typischer Irrtum

Begriffe wie „Erbe“ werden im Alltag oft ungenau verwendet. Juristisch gilt:

  • Erbe ist, wer den gesamten Nachlass übernimmt.
  • Wer nur bestimmte Gegenstände erhält, ist meist Vermächtnisnehmer.

Gerichte prüfen daher

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