Erbrecht
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Erbrecht

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten, zum Schutz der Angehörigen und zur Vermeidung von Erbschaftssteuer
  • Vorsorgeplanung für Alter, Krankheit, Unfall (General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen)
  • Prüfung, Beratung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge (Gestaltung von Übergabeverträgen oder Estateplanning)
  • Beratung und Gestaltung von Pflichtteilstrategien
  • Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen
  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern bei Erbstreitigkeiten
  • Unterstützung bei der Nachlassabwicklung
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren bei Erbstreitigkeiten (Erbscheinverfahren, Teilungsversteigerung, Teilungs-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsklagen)
  • Beratung und Vertretung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)
  • Testamentsvollstreckung, Beratung von Testamentsvollstreckern
  • Unterstützung des Erben gegen den Testamentsvollstrecker

Niedrigerer Streitwert bei Grundstücksübertragung innerhalb einer Erbengemeinschaft

BGH, Beschluss vom 28. Juli 2026 – X ZR 23/25

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass bei einer Klage auf Übertragung eines Nachlassgrundstücks innerhalb einer Erbengemeinschaft nicht zwingend der volle Verkehrswert des Grundstücks als Streitwert anzusetzen ist.

Im entschiedenen Fall hatte das Grundstück einen Verkehrswert von 6 Millionen Euro. Die Kläger verlangten die Übertragung auf mehrere Miterben. Landgericht und Oberlandesgericht hatten zunächst den vollen Grundstückswert als Streitwert angesetzt.

Der BGH reduzierte den Streitwert dagegen auf 1,5 Millionen Euro.

Wie wird gerechnet?
Grundsätzlich richtet sich der Streitwert einer Auflassungsklage gemäß § 6 ZPO nach dem Grundstückswert.

Verlangt ein Miterbe jedoch die Übertragung eines Nachlassgrundstücks auf sich oder auf weitere Miterben, sind nach der Entscheidung des BGH die Erbanteile derjenigen Miterben abzuz

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