Erbrecht
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Erbrecht

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten, zum Schutz der Angehörigen und zur Vermeidung von Erbschaftssteuer
  • Vorsorgeplanung für Alter, Krankheit, Unfall (General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen)
  • Prüfung, Beratung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge (Gestaltung von Übergabeverträgen oder Estateplanning)
  • Beratung und Gestaltung von Pflichtteilstrategien
  • Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen
  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern bei Erbstreitigkeiten
  • Unterstützung bei der Nachlassabwicklung
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren bei Erbstreitigkeiten (Erbscheinverfahren, Teilungsversteigerung, Teilungs-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsklagen)
  • Beratung und Vertretung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)
  • Testamentsvollstreckung, Beratung von Testamentsvollstreckern
  • Unterstützung des Erben gegen den Testamentsvollstrecker

Darf ein Elternteil von dem ,,Kindersparbuch“ Geld abheben?

 

Mit dieser Fragestellung hat sich der Bundesgerichtshof zu befassen gehabt und hat entschieden:

Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt auf alle Umstände des Einzelfalles an, insbesondere der Name, auf den das Konto lautet, ob das Guthaben aus dem Vermögen des Elternteils oder aus Schenkungen von Verwandten für das Kind angespart worden ist, und ob und wann das Kind vom Sparbuch erfährt.

Sachverhalt:

Die Eltern legten kurz nach der Geburt ihrer gemeinsamen Tochter ein Sparbuch auf den Namen ihres Kindes an. Darauf zahlten sie im Laufe der Jahre Geldbeträge aus dem eigenen Vermögen ein. Der Vater hob von 2010 bis 2011 insgesamt 17.200 € ohne Rücksprache mit der Ehefrau oder dem Kind ab. Im Januar 2015 überreichte er dem Kind das Sparbuch mit einem Guthaben von 242 €.

Die nunmehr volljährige Tochter verklagte ihren Vater auf Zahlung von 17.200 €. Das Familiengericht gab der T

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